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   VG Neustadt, 23.08.2017 - 1 L 871/17.NW   

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https://dejure.org/2017,35057
VG Neustadt, 23.08.2017 - 1 L 871/17.NW (https://dejure.org/2017,35057)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.08.2017 - 1 L 871/17.NW (https://dejure.org/2017,35057)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. August 2017 - 1 L 871/17.NW (https://dejure.org/2017,35057)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 11 Abs 1 FeV, § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 7 FeV, § 46 Abs 1 FeV, Anl 4 FeV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrerlaubnisentziehung bei toxikologischer Feststellung von geringen Mengen von Codein und Morphium im Blut; Darlegen einer krankheitsbedingten Einnahme eines in Deutschland verschreibungspflichtigen codeinhaltigen Hustensafts

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug: Drogen am Steuer - oder doch nur Hustensaft?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug: Drogen am Steuer - oder doch nur Hustensaft?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Die harte Droge Hustensaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einnahme von Medikamenten: Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nachweis von Codein im Blut zulässig - Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Neustadt, 22.06.2016 - 1 L 405/16

    Schutzbehauptung hilft nicht gegen Führerscheinentzug

    Auszug aus VG Neustadt, 23.08.2017 - 1 L 871/17
    Für den Eignungsausschluss genügt im Regelfall bereits der Nachweis des einmaligen Konsums der sog. "harten Droge", ohne dass es darauf ankommt, ob ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss des Betäubungsmittels geführt wurde (st. Rspr. der Kammer und des OVG RP, vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 B 11494/11.OVG - und Beschluss der Kammer vom 22. Juni 2016 - 1 L 405/16.NW -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer

    Auszug aus VG Neustadt, 23.08.2017 - 1 L 871/17
    Dieser Vortrag und somit die Angaben des Antragstellers insgesamt sind nicht plausibel (vgl. zu den strengen Anforderungen an einen schlüssigen Vortrag bei geltend gemachter "unbewusster" Drogeneinnahme OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 10 B 11430/11.OVG und Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 B 10017/15.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    Auszug aus VG Neustadt, 23.08.2017 - 1 L 871/17
    Der abweichenden Auffassung in der Literatur schließt sich die Kammer wegen der eindeutigen Verordnungslage in Ziffer 9.1 der Anlage 4 zur FeV und im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit "harter" Drogen nicht an (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 B 11967/00 -, juris).
  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 11 ZB 11.462

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Einnahme von Betäubungsmitteln (Morphin und

    Auszug aus VG Neustadt, 23.08.2017 - 1 L 871/17
    Denn durch die Einnahme von Codein verliert ein Fahrerlaubnisinhaber grundsätzlich die Fahreignung (vergl. BayVGH, Beschluss von, 11.05.2011 -11 ZB 11.462-, juris).
  • VG Köln, 06.09.2022 - 6 K 5903/19
    vgl. zur Verwertbarkeit: Hessischer VGH, Beschluss vom 13.02.2013 - 2 B 189/13 -, juris Rn. 3 m. w. N.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 23.08.2017 - 1 L 871/17.NW -, juris, Rn. 30.
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